In zunehmenden Maße, insbesondere bei Banken, Versicherungen und E-Mail-Diensten, wird die Sicherheit großgeschrieben. Die „2-Faktor-Authentifizierung“ wird entweder empfohlen oder zwingend vorgeschrieben. Deshalb sollte man immer prüfen, ob man als 2. Faktor nicht eine E-Mail-Adresse oder ein Konto bei bei einem Dienstanbieter (z. B. facebook) angegeben hat, die man besser nicht löschen sollte …

… d. h. man sollte sich über die interne Struktur des Daten- und Kontenzusammenspiels vorher Gedanken machen. Ach ja: auch bei Löschaufträgen für´s Kundenkonto wird oftmals der 2. Faktor abgefragt!

Bei einigen Online-Netzdiensten und Shopping-Anbietern für Werbemittel und Bürobedarf (die ich für meine Freiberuflichkeit gebraucht habe) ging die Abmeldung reibungslos. In etwa der Hälfte der Fälle fand ich mit etwas Gespür dann schon den „Löschbutton“, für die andere Hälfte hat eine formlose E-Mail ausgereicht. Die Reaktion erfolgte in der Mehrzahl der Fälle bereits am nächsten Tag, einige haben mir jedoch bis heute nicht geantwortet …

Shopping-Anbieter, mit denen es zu Zahlungsverkehr gekommen ist, löschen zwar regelmäßig das Konto und gewisse Profildaten, müssen aber gesetzlich 10 Jahre (?) lang einen Nachweis über die Zahlungsdaten gegenüber dem Fiskus vorhalten. Deshalb werden (vorerst) keine Verlaufsdaten gelöscht. Ob das nach 10 Jahren nachgeholt wird, werde ich in aller Regel nicht mehr nachfragen/überprüfen wollen oder können …

Die Verlage, bei denen ich accounts angelegt hatte, haben teils längere E-Mails geschrieben. Die ZEIT z. B. behält sich vor, sog. „SSO-Cookies“ zu setzen und erwartet, dass ich von jedem meiner Endgeräte, die das Onlinekonto erreichen können, dasselbe kündigen soll. Von der WELT (Axel-Springer-Verlag) werde ich darüber aufgeklärt, dass Verlage über ein sog. „verfassungsrechtliches Medienprivileg“ verfügen, nachdem sie z. B. von der Datenschutzgrundverordnung freigestellt seien. Allerdings sei man insofern bereit, meine Beiträge zumindest zu anonymisieren.

Auch nicht unerheblich zu wissen, dass soziale Netzwerke, wie z. B. New Work SE (besser bekannt unter der früheren Bezeichnung Xing) Konten erst im Todesfall deaktivieren und nach weiteren 12 Monaten, wenn gewünscht, löschen. Aber wer teilt das der Plattform mit? Und benötigt man nicht einen Sterbenachweis für einen rechtskräftigen Auftrag ? Genau so, wie man einen Erbschein benötigt, wenn man das materielle Erbe der Daten antreten will?

Viel Neuland – und Fragen über Fragen – nach zwei Monaten mehr oder weniger intensiver Beschäftigung mit meinem digitalen Nachlass komme ich persönlich zu folgenden Schlüssen:
* Die Auflösung von Konten und die Löschung von Digitaldaten im Netz ist keine triviale und schon gar keine Aufgabe, die man nebenbei machen sollte.
* Mach dich rechtzeitig vertraut mit dem Umfang und zukünftigen Umgang deiner Digitaldaten durch Dritte.
* Überlasse den Nachgeborenen, Überlebenden und/oder Erben verständliche und handhabbare Unterlagen für die Fortführung deiner postmortalen Digital-Geschäfte.
* Lege fest, wer welches digitale (Teil-)Vermächtnis antreten soll.
* Nimm dir ausreichend Zeit – beginne beizeiten damit!

Und hier geht es zurück zum Einstieg und zu Teil 2 und 3 dieser Blogreihe: https://wp.me/p7Pnay-7QD, https://wp.me/p7Pnay-7QS und https://wp.me/p7Pnay-7VT.

Vielen Dank für Ihr Interesse und beste Grüße!

Ihr freiwillig emeritierter (Vor-)Ruhestandscoach und Resilienzlotse für Senioren
Wolfgang Schiele

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