
Nun, nach über drei Wochen, in denen ich meine Zugänge zur digitalen Welt komplett (?) durchgesehen, aktualisiert, selbst gelöscht oder löschen lassen habe, bin ich mir der aktuellen Komplexität der von mir angelegten Zugänge und der Soft- und Hardwareplayer im Netz wieder einmal bewusst(er) geworden.
Seit meiner ersten „Dienste- und Anbieterdurchsicht“ im Jahre 2019 hat sich so einiges getan: Zugangsverfahren haben sich verändert, Passkeys als neue Login-Methode wurden eingeführt, die 2-Faktoren-Authentifizierung ist auf dem (berechtigten) Vormarsch, manche Dienste erwarten Systemupdates und andere erwarten neue technische Fähigkeiten von den Nutzerendgeräten. Einige Anbieter sind – von mir unbemerkt – vom Markt verschwunden, manche nicht mehr über den alten Zugangskanal erreichbar. Dennoch meine ich, auf einem guten Stand zu sein, weil ich vieles auch erneut testen, für mich klären oder korrigieren konnte.
Es gibt etliche Clouddienste, Shoppingkonten und soziale Netzwerke, die mit E-Mail-Diensten verbunden sind. Nur über diese Dienste (z. B. Google) sind sie erreichbar und sollten erst nach Prüfung ihres Zusammenspiels getrennt, gekündigt oder gelöscht werden. Zum anderen habe ich mir einen aktuellen Überblick über die Gesamtkosten der von mir genutzten digitalen Dienste verschafft. Der jährliche Kostenblock für die Anwendung der Dienste ist nicht unerheblich. Kann man nicht selbst zu Lebzeiten kündigen, so laufen die Kosten weiter – und sind manchmal erst nach Jahresablauf überhaupt kündbar. Vermächtnisempfänger oder Verwalter sollten das wissen und den Diensten das Ableben ihrer Kunden mitteilen, sich über laufende Aufträge (z. B. Abos, wie Clubmitgliedschaften bei web.de) informieren und zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen bzw. die Kontenlöschung beantragen oder die Löschung selbst vornehmen.
Manche Dienste können sogar von „existenzieller“ Bedeutung sein: Die Diagnose, Fernüberwachung und Steuerung meiner neuen Heizungsanlage läuft über eine App, die auf meinem Smartphone liegt. Die Vertragskündigung beim Telekommunikations-Dienstleister sollte also erst erfolgen, wenn sie auf das Handy eines Berechtigten übertragen wurde. Sonst könnte es im Winter kalt werden …
Mir ist bewusst, dass man nicht alles im Leben im voraus regeln kann. Auch bei guter Aufbereitung des digitalen Vermächtnisses wird der/die Nachlassemfänger/in seine/ihre Freude mit den Regulierungen haben, die auf ihn/sie zukommen. Nehmen wir das digitale Erbe genauso ernst und wichtig, wie das materielle …
Und hier geht es zurück zum Einstieg und zu Teil 2, 3 und 4 dieser Blogreihe: https://wp.me/p7Pnay-7QD, https://wp.me/p7Pnay-7QS, https://wp.me/p7Pnay-7VT und https://wp.me/p7Pnay-7Wn.
Vielen Dank für Ihr Interesse und beste Grüße!
Ihr freiwillig emeritierter (Vor-)Ruhestandscoach und Resilienzlotse für Senioren
Wolfgang Schiele
© Wolfgang Schiele 2025 | Coaching50plus | http://www.coachingfiftyplus.de

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