
Mehrere Wochen, wenn nicht schon mehrere Monate, lag nun „Der Vorsorgeplaner“ der Akademischen Arbeitsgemeinschaft auf meinem Stapel „Unerledigtes“. Langsam musste etwas geschehen, wollte er nicht vollends aus meinem Sichtfeld entgleiten … denn man wird ja nicht jünger!
Studien belegen, dass etwa die Hälfte der Generation Ü 60 mehr oder weniger internetaffin ist und die angebotenen Medien unterschiedlich intensiv nutzt. Unabhängig davon, wie aktiv wir sind und wo wir uns aufhalten im world wide web, fallen Daten an: Persönliche Daten (darunter auch sehr sensible), Bankverbindungsdaten, Gerätedaten (z. B. IP-Adressen …), Verbindungsdaten, Bewegungsdaten, Informationen über uns selbst aus eigenen Beiträgen in den sozialen Medien oder Kommentaren dazu …
Nun verhält es sich mit den Daten ja so, dass sie sich nicht von selbst löschen, sondern sich nach dem Speichern oder Absenden entweder auf einem eigenen Datenträger (Festplatte, Backup-Laufwerk, Stick …) oder im Nirvana des Netzes, in Clouds oder Speichern der sozialen Netzwerke und ein Stück weit auch im Zugriff von geheimen Diensten befinden (zu letzteren hat man sicherlich keinen Zugang, so sehr man sich auch bemühen wird). Kurz: Unser digitales Leben setzt sich ungefragt fort. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Mehrzahl der Daten – kümmert man sich nicht hartnäckig persönlich darum – für immer im Netz Bestand haben werden. Wir sollten uns über diese Informationen, die sich in von uns angelegten Postfächern, Konten, Chats, digitalen Nachrichtendiensten und sozialen Netzwerken befinden, besser schon zu Lebzeiten Gedanken machen und selbstbestimmt festlegen, was mit ihnen geschehen soll.

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten im Umgang mit ihnen: sie löschen (lassen), sie in eine Art Gedenkstellung setzen lassen (z. B. bei facebook) oder sie vererben. Vielleicht ist uns ja daran gelegen, dass eine Fotosammlung weitergegeben wird oder bestimmte Fachartikel, die wir geschrieben haben, der Nachwelt erhalten bleiben sollen. Oder, dass z. B. einem langjährigen Kommunikationspartner im Netz der Zugang zu den ausgetauschten Themen und Inhalten erhalten bleibt. Deshalb ist es wichtig, vorab bei den verschiedenen Providern, Accountbetreibern und Netzdienstleistern abzuchecken, welche Maßnahmen möglich und/oder nötig sind, um den eigenen Willen über die digitalen Daten über den Tod hinaus durchzusetzen.
Meine Recherchen zum unmittelbaren Einfluss über den Verbleib meiner Daten verliefen bisher sehr enttäuschend. Entweder sind die Button für die Willensbekundung nur außerordentlich schwer zu finden (was offensichtlich Methode hat), oder aber sie sind bewusst nicht vorgesehen. Ein lobenswertes Beispiel hierfür bietet Xing, das professionelle Netzwerk, das in Hamburg beheimatet ist. In einer gesonderten Rubrik unter den Einstellungen kann man sich entscheiden, ob die Daten nach dem eigenen Ableben gelöscht werden sollen oder ob Erben auf Anforderung Einsicht in meine XING-Profildaten erhalten können. Einige (wenige) andere sind ohne lästige Nachfragen bereit, die Daten zu löschen. Was wir oftmals vergessen: Ein Teil der Dienste ist womöglich kostenpflichtig und bucht weiter ab, wenn sie nicht über unser Ableben informiert werden. Und hier heißt es: Die Erben müssen sicher erfahren, welche accounts man betrieben, wo überall man Dinge bestellt oder wichtige Daten hinterlegt hat. Und welche Kosten auch weiterhin dafür anfallen …

Und hier kommt der o. g. „Vorsorgeplaner“ wieder ins Spiel: In ihm habe ich die Möglichkeit, den Hinterbliebenen die entsprechenden Zugangshinweise aufzuzeichnen. Zusätzlich sollte ich die wichtigsten Zugangsdaten über einen Passwortmanager speichern und ihn auf einem verschlüsselten USB-Stick an einem sicheren, aber für die Hinterbleibenden bekannten Ort verwahren. Oder in einem Büchlein niederschreiben, das ich sinnvoller Weise in einem Safe oder Tresorfach bei der Bank deponiere.
Als ich vor einigen Jahren von einem Start-Up las, das das digitale Erbe verwalteen will, war ich sofort hellhörig. Mittlerweile hat sich das Unternehmen weiterentwickelt und agiert als digitaler Nachlassdienst. Es arbeitet eng zusammen mit den Bestatterverbänden vieler Bundesländer. Und ist zu finden unter http://www.columbas.de. Angehörige und Erben einer verstorbenen Person sowie bevollmächtigte Nachlassverwalter können Columbas digitalen Formalitätenservice im Trauerfall bundesweit in Anspruch nehmen.

Daneben kann man sich über die aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen des digitalen Erbes auch unter http://www.digital-danach.de einen allgemeinen Überblick verschaffen. Und wer die gesamte Vorsorgeplanung einschließlich der „analogen Dinge“, Vollmachten und Verfügungen unter einen Hut bringen möchte, der ist mit dem eingangs erwähnten „Vorsorgeplaner“ oder dem „Vorsorgeset“, das man u. a. bei der Stiftung Warentest bestellen kann, gut beraten.
Und noch ein letzter Hinweis: Verfügen Sie auch testamentarisch über den grundsätzlichen Verbleib und Umgang mit Ihrer digitalen Hinterlassenschaft. Es lohnt sich, etwas Zeit in die Überlegungen über das Schicksal der eigenen Netzdaten zu investieren. Dann wenden Sie möglichen Schaden von den Erben und Hinterbliebenen ab!
Ihr (Vor-)Ruhestands- und Übergangscoach Wolfgang Schiele
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