
Freiheit ist ursprünglich keine regulative Idee. Freiheit ist eine natürliche Gabe – sie wurde uns als Individuen von der Schöpfung mitgegeben. Und nicht als Habe oder als Besitztum durch eine Rechtsordnung. Mit der Entstehung von Gesellschaftssystemen wurde die elementar-biologische Freiheit des Einzelnen immer wieder durch soziale und moralische Vorschriften der Mehrheiten eingeschränkt, damit sich stabile Mehrpersonensysteme überhaupt entwickeln konnten. Zum einen, um das Individuum in seiner archaischen und egoistischen Ausprägung zu zügeln. Zum anderen, um die Gruppe vor ihm zu schützen und gleichzeitig ihr Überleben als Ganzes zu garantieren. Gerade weil dem Einzelnen Freiheitsbeschneidungen auferlegt wurden, konnte er sich im Ernstfall auf die Schutzwirkung der Gemeinschaft verlassen. Der partielle individuelle Freiheitsverzicht wurde zum Baustein für die Gruppensicherheit, in der der Einzelne überleben konnte und das Ganze sich entfalten durfte. Oder anders gesagt: Das Individuum musste einen Teil seiner persönlichen Freiheit abtreten, um einen Teil des vereinten Gruppenschutzes zu erhalten.
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